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Bremer Schulblatt 233.06 Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26. Oktober 1979 erkläre ich die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule in mindestens einem ihrer Teile (Geräteturnen,Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr für verbindlich.
Gemäß oben stehender Richtlinie ist die Durchführung und anschließende Dokumentation der Bundesjugendspiele für die allgemeinbildenden Schulen verbindlich. Nur in begründeten Ausnahmefällen entscheidet der SOB Schulsport über die Nichtdurchführung bzw. über die Durchführung von Alternativen für das jeweilige Schuljahr.
Die Bundesjugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten ausgeschrieben:
- Gerätturnen
- Leichtathletik
- Schwimmen
Der Aufbau der Bundesjugendspiele ist in drei Teile gegliedert:
1. Wettkampf Sportartenspezifischer Mehrkampf (bisher Bundesjugendspiele) 2. Wettbewerb Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart 3. Mehrkampf Sportartenübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten
Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeiten zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Bereichen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf. Idealerweise sollten, soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben, alle drei Teile der Bundesjugendspiele angeboten werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können.
Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen darf sich nicht allein auf die Durchführung der Bundesjugendspiele beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.
Sämtliche aktuelle Informationen sind über das Internet www.bundesjugendspiele.de abrufbar. Urkunden können per Bestellformular oder formlos über den SOB Schulsport bezogen werden. Decken Sie bitte frühzeitig Ihren Urkundenbedarf! Download Bestellschein für Urkunden
Aufruf Bundesjugendspiele
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